Satzungsänderungsanträge auf Mitgliederversammlung

Liebe Schalker!

Diese Info richtet sich vorrangig an alle 20.000 Mitglieder des SFCV, die gleichzeitig Mitglied beim FC Schalke 04 sind. Wie Ihr wisst, steht am Sonntag, den 13.06.2021 die Mitgliederversammlung des S04 an. Ein sehr wichtiger Termin, bei dem wir unsere Mitgliederrechte wahrnehmen und über die Vereinspolitik des FC Schalke mitbestimmen können. Wir rufen euch daher dazu auf, möglichst zahlreich an der Mitgliederversammlung teilzunehmen, die zum ersten Mal digital stattfinden wird. Denn je höher die Teilnehmerzahl, desto breiter die Mehrheitsmeinung bei der Weichenstellung für eine hoffentlich erfolgreiche Zukunft für unseren Verein!

Durch die digitale Durchführung wird es sicher einige Mitglieder geben, die zum ersten Mal an so einer Versammlung teilnehmen. Daher wollen wir an dieser Stelle auf das Verfahren bezüglich eingereichter Anträge aufmerksam machen und dieses etwas näher erläutern Jedes Mitglied hat das Recht, im Vorfeld der MV Anträge zu stellen. Dies können beispielsweise Satzungsänderungsanträge sein. Der Aufsichtsrat sichtet die eingegangenen Anträge und entscheidet über Zu bzw. Nichtzulassung. Ein zugelassener Antrag wird den Mitgliedern zur Abstimmung vorgelegt. Für eine Satzungsänderung braucht es eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Sofern ein Antrag nicht zur Tagesordnung zugelassen wurde, hat der Antragssteller das Recht, die Mitgliederversammlung darüber abstimmen zu lassen, ob dieser Antrag doch noch zur Tagesordnung zugelassen wird. Auch hierfür ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Ist diese Mehrheit erreicht, wird über den Antrag abgestimmt, auch wenn er vorher nicht auf der Tagesordnung stand. Deswegen ist es erforderlich, auch die abgelehnten Anträge zu betrachten. Eine Übersicht aller Anträge sind in der Mitgliederausgabe des Schalker Kreisels aus März 2021 abgedruckt.

Einige der nicht zur Tagesordnung zugelassenen Anträge beschäftigen sich auch mit der Position des SFCV bzw. des Sitzes der Fanvertretung im Aufsichtsrat des FC Schalke. Dies sind im Einzelnen:

Satzungsänderungsantrag: Zusammensetzung Aufsichtsrat von Manuel Bohnert
Satzungsänderungsanträge: Zusammensetzung des Aufsichtsrates und Einführung von Beiräten von Prof. Dr. Till Zech
Satzungsänderungsantrag: Zusammensetzung Aufsichtsrat von Dr. Horst Kunhenn
Satzungsänderungsantrag: Zusammensetzung Aufsichtsrat von Peter Peters

All diese Anträge zielen drauf ab, das Entsenderecht des SFCV in den Aufsichtsrat zu verändern bzw. ganz zu streichen und damit die direkte Mitbestimmung der Fans unterbinden. Bei der Einführung von Beiräten wäre zwar ein Fanbeirat laut Satzung verpflichtend einzuführen, dieser würde jedoch durch den Aufsichtsrat gewählt werden. Eine Unabhängige Fanvertretung sieht sicherlich anders aus.

Wir empfehlen hier also ganz klar: Lasst diese Anträge nicht zu oder stimmt bei einer Zulassung dagegen. Als größte Fanvertretung des FC Schalke mit 53.000 Mitgliedern (davon fast 20.000 gleichzeitige Mitglieder beim FC Schalke) haben unsere Fanclubmitglieder natürlich ein berechtigtes Interesse, dass unser entsandtes Vorstandsmitglied auch weiterhin den Platz im AR des FC Schalke behält, um die Interessen der Fans beim Verein zu vertreten. Dies hat sich seit vielen Jahren bewährt.

Auch Fans, die nicht im SFCV organisiert sind, können wir nur eine Ablehnung dieser Anträge an ]Herz legen. Denn unabhängig, wie man zum SFCV steht, sollte klar sein, dass es bei allen Anträge ]nicht um einen Ersatz des Postens, sondern um eine Streichung bzw. Verlagerung geht und damit die Fans ihre Stimme verlieren würden. Dies wäre sicher nicht zum Vorteil des FC Schalke, dessen größtes Gut die vielen Fans sind, auf die man sich gerade in der derzeitigen Situation mehr denn je verlassen muss und unserer Meinung nach auch verlassen kann.

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