Stadionverbote

Vor der Vergabe eines Stadionverbotes durch den FC Schalke 04 wird dem Betroffenen gemäß § 5a I der DFB-Richtlinien die Möglichkeit zu einer Stellungnahme gegeben. Dies geschieht mittels eines Schreibens des Vereins, in dem über die Beabsichtigung informiert wird und die Person die Kontaktdaten des Schalker Fanprojekts erhält. In Absprache mit dem Fanprojekt wird anschließend ein Termin zur Anhörung vereinbart, an der neben dem Stadionverbotsbeauftragten Vertreter des Schalker Fanclub Verbands, des Schalker Fanprojekts und der Abteilung Fanbelange des FC Schalke 04 beratend teilnehmen.  

Auswärtsfans, die vom FC Schalke 04 ein Stadionverbot bekommen sollen, wenden sich bitte an ihre Fanbetreuung, die anschließend den Kontakt herstellt und gemeinsam mit der Abteilung Fanbelange nach einer angemessenen Lösungsmöglichkeit sucht.

Kontakt

Bei weiteren Fragen zu der Thematik können sich Fans an stadionverbote@schalke04.de wenden.

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