Antrag auf Satzungsänderung

Reinhard Brömmel, Mitglied im Aufsichtsrat des Schalker Fan-Club Verbandes, stellt einen Antrag auf Satzungsänderung für den Wahlauaschuss  beim FC Schalke 04.


§ 6.3.1.3 erhält folgende neue Fassung:

„Der Wahlausschuss besteht aus neun Mitgliedern. Sechs Wahlausschussmitglieder werden von der Mitgliederversammlung gewählt. Jedes Jahr sind zwei Wahlausschussmitglieder neu von der Mitgliederversammlung zu wählen. Die Amtsperiode beträgt jeweils drei Jahre. Bei der erstmaligen Wahl nach In-Kraft-Treten der Satzungsänderung, durch die diese Regelung geändert worden ist - also folglich im Jahr 2017,  beträgt die Amtsperiode der gewählten Wahlausschussmitglieder davon abweichend drei Jahre für die beiden gewählten Wahlausschussmitglieder mit den meisten Stimmen, zwei Jahre für die beiden gewählten Wahlausschussmitglieder mit den nächst meisten Stimmen und ein Jahr für die beiden gewählten Wahlausschussmitglieder mit den wenigsten Stimmen.

Die Kandidatur kann von jedem Mitglied, das dem Verein mindestens zehn Jahre ununterbrochen angehört, beim Vorstand mindestens sechs Wochen vor der Mitgliederversammlung angemeldet werden, wobei zwischen der Anmeldung und der Mitgliederversammlung volle 42 Kalendertage liegen müssen. Der Vorstand lässt zwölf Kandidaten in der absteigenden Reihenfolge der Dauer ihrer stimmberechtigten Vereinszugehörigkeit zur Wahl zu; wird die Kandidatur von bisherigen Amtsinhabern angemeldet, so sind diese – unabhängig von der Dauer ihrer stimmberechtigten Mitgliedschaft – unter Anrechnung auf das Kontingent von zwölf zuzulassenden Kandidaten vorrangig zuzulassen. Erfüllen weniger als zwölf Kandidaten die Voraussetzungen oder liegen weniger als zwölf Kandidaturen vor, werden sämtliche Kandidaten, die die Voraussetzungen erfüllen, vom Vorstand zur Wahl zugelassen.

Es ist schriftlich abzustimmen. Jedes Mitglied hat so viele Stimmen, wie Ämter zu besetzen sind. Gewählt sind diejenigen Kandidaten, die die meisten Stimmen auf sich vereinen (relative Mehrheit).

Scheidet ein gewähltes Wahlausschussmitglied während der Amtszeit aus, rückt jeweils der Kandidat für die verbleibende Zeit der Amtsperiode auf, der bei der letzten Wahl die nächst höchste Stimmenzahl erreicht hat.

Der Ehrenrat ernennt ein Mitglied zum Wahlausschussmitglied, das über Erfahrung in der Mitarbeit in den Gremien des Vereins verfügen soll und nicht Mitglied des Ehrenrates sein darf. Die Ernennung erfolgt durch einfachen Mehrheitsbeschluss des Ehrenrates und kann durch einfachen Mehrheitsbeschluss jederzeit widerrufen werden. Ein Widerruf ist nur dann wirksam, wenn zugleich ein neues Wahlausschussmitglied durch den Ehrenrat ernannt wird.

Der Vorsitzende des Ehrenpräsidiums ist für die Dauer seines Vorsitzendenamtes geborenes Wahlausschussmitglied.

Der Schalker Fan-Club Verband e.V. entsendet durch seinen Vorstand ein Mitglied als Wahlausschussmitglied für eine Amtsperiode von drei Jahren.

Die Ernennung als Wahlausschussmitglied und die Entsendung in den Wahlausschuss setzen eine ununterbrochene Zugehörigkeit zum Verein von mindestens zehn Jahren voraus. Scheidet ein ernanntes oder entsendetes Wahlausschussmitglied vorzeitig aus seinem Amt aus, so hat der Ernennungs- bzw. Entsendeberechtigte unverzüglich ein neues Wahlausschussmitglied zu ernennen bzw. zu entsenden.

Der Wahlausschuss wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden. Er gibt sich eine Geschäftsordnung. Dem Vorsitzenden des Ehrenrates ist die jederzeitige Teilnahme an den Sitzungen des Wahlausschusses zu ermöglichen; er hat kein Stimmrecht.

Die Zugehörigkeit zu anderen Vereinsorganen oder die Kandidatur dazu ist mit dem Amt im Wahlausschuss unvereinbar. Ausgenommen davon ist das Amt des Vorsitzenden des Ehrenpräsidiums.“

Anmerkung

Die Einführung eines rollierenden Systems setzt eine Übergangsregelung voraus. Hier wird daher vorgesehen, dass sich die Amtsperioden der bei der ersten Wahl nach Satzungsänderung gewählten Wahlausschussmitglieder – je nach Stimmenanzahl – auf ein, zwei oder drei Jahre erstrecken. Nach Ablauf von zwei Jahren wäre das rollierende System damit vollständig etabliert.

Die Amtsdauer des Wahlausschussmitgliedes, das vom Ehrenrat ernannt worden ist, ist nicht festgelegt. Der Ehrenrat ist berechtigt, jederzeit die Ernennung zu widerrufen. Der Widerruf wird allerdings nur dann wirksam, wenn damit zugleich eine neue Ernennung bzw. Entsendung verbunden wird, damit der Wahlausschuss kontinuierlich über neun Mitglieder verfügt. Etwas anderes gilt lediglich für den Vorsitzenden des Ehrenpräsidiums, da dieser geborenes Wahlausschussmitglied ist. Fällt der Vorsitz im Ehrenpräsidium weg, so ist auch dessen Mitgliedschaft im Wahlausschuss beendet.

Die Amtsperiode des Wahlausschussmitgliedes, das vom Schalker Fan-Club Verband e.V.entsendet worden ist, ist auf drei Jahre festgeschrieben. Dies entspricht dem Entsenderecht des Schalker Fan-Club Verbandes e.V. in Bezug auf die Regelung zum Aufsichtsrat (§ 7.1).

Um zwischen den gewählten und den ernannten bzw. entsendeten Wahlausschussmitgliedern gleiche Voraussetzungen zu schaffen, ist ausdrücklich vorgesehen, dass sowohl Ernennung als auch Entsendung in den Wahlausschuss eine ununterbrochene Zugehörigkeit zum Verein von mindestens zehn Jahren voraussetzen.

Begründung

Der SFCV ist mit mehr als 75.000 Mitgliedern mit Abstand die größte Fanorganisation und stellt seit 35 Jahren die Belange der Fans in den Vordergrund.  Das werden wir natürlich auch weiterhin tun. Genau aus diesem Grund haben wir fristgerecht einen Satzungsänderungsantrag gestellt, den wir im Rahmen der Jahreshauptversammlung des FC Schalke 04 am 4. Mai 2014 zur Abstimmung bringen wollen.

Unser Satzungsänderungsantrag fokussiert sich auf den Wahlausschuss, ein wichtiges Gremium, dass die Kandidaten für die Aufsichtsratswahlen zulässt. Wir sind der Meinung, nur Personen, die den Verein und seine Strukturen sehr gut kennen, sollten für den Wahlausschuss kandidieren dürfen. Bisher reicht dafür ein Jahr Mitgliedschaft beim FC Schalke 04 aus. Das wollen wir ändern in eine Mitgliedschaft von mindestens zehn ununterbrochenen Jahren soll Voraussetzung sein. So  würde auch die Dauer des Wahlvorgangs deutlich gestrafft: Schon bei der letzten JHV gab es 20 Kandidaten und die Wahl dauerte anderthalb Stunden. Wir wollen vermeiden, dass irgendwann mal durch die Anzahl an Kandidaten eine JHV regelrecht „lahm gelegt“ wird, wenn jeder der Kandidaten sein gutes Recht nutzt, sich kurz vorzustellen. Eine Mitgliederversammlung könnte dann nicht mehr ordnungsgemäß abgehalten werden.

Zur Zeit arbeiten sieben Personen im Wahlausschuss. Wir schlagen diesbezüglich Folgendes vor: 6 statt bisher 7 Personen sollen wie bisher gewählt werden; ergänzend dazu drei kooptierte Sitze. Zum einen sollte unbedingt ein Vertreter des SFCV dazu stoßen, um den Fanbelangen fix einen Sitz im Wahlausschuss zu geben. So garantieren wir, dass die Meinung und das Know-how von 75.000 Fans unüberhörbar sind und angemessen vertreten werden! Auch der Ehrenrat sollte ein Mitglied entsenden – seine Unabhängigkeit, Erfahrung und Kompetenz darf nicht ungenutzt bleiben.  Abschließend sollte auch der Vorsitzende des Ehrenpräsidiums als geborenes Mitglied immer einen Sitz im Wahlausschuss haben. Auf seine langjährige und verdienstvolle Erfahrung zu verzichten, wäre fahrlässig.

Kontinuität ist ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Arbeit des Wahlausschusses, dessen Mitglieder bisher alle drei Jahr komplett neu gewählt werden. Um zu vermeiden, dass wertvolle Erfahrungen verloren gehen, schlagen wir ein rollierendes System vor. Die Amtsperiode von drei Jahren bleibt bestehen, nur wählt die Mitgliederversammlung nicht alle Mitglieder auf einen Schlag, sondern zeitversetzt jedes Jahr nur zwei. Die nächste Wahl der Mitglieder des Wahlausschusses steht genau auf der JHV am 4. Mai 2014 wieder an. Um lange Diskussionen zu vermeiden, ob diese Satzungsänderungen schon für diese Wahl greifen können oder nicht, schlagen wir vor, den Wahlausschuss dieses Mal noch nach dem alten Prinzip zu wählen. Die Satzungsänderungen sollen dann mit der nächsten regulären Wahl zum Wahlausschuss im Jahr 2017 in Kraft treten. 

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